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   LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2018 - L 13 AS 126/18 B ER   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2018 - L 13 AS 126/18 B ER (https://dejure.org/2018,87332)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18.09.2018 - L 13 AS 126/18 B ER (https://dejure.org/2018,87332)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18. September 2018 - L 13 AS 126/18 B ER (https://dejure.org/2018,87332)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2017 - L 13 AS 240/17
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2018 - L 13 AS 126/18
    Aus diesem Grund kann insbesondere im Eilverfahren auch die Tabelle zu § 12 WoGG zu Grunde zu legen und diese durch einen angemessenen Zuschlag von 10 % zu den Tabellenwerten zu erhöhen sein, sodass mögliche Unbilligkeiten der Pauschalierung ausgeglichen werden (vgl. Senat, Beschluss vom 13. September 2017 - L 13 AS 240/17 B ER - Beschluss vom 31. Juli 2013 - L 13 AS 193/13 B ER - Beschluss vom 28. Mai 2014 - L 13 AS 132/14 B ER - Beschluss vom 24. Juni 2015 - L 13 AS 113/15 B ER; BSG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - B 4 AS 87/12 R - juris Rn. 25, 28; Urteil vom 26. Mai 2011 - B 14 AS 132/10 R - juris Rn. 29).

    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden (vgl. Senatsbeschluss vom 2. Juni 2015 - L 13 AS 127/15 ER; vom 13. September 2017 - L 13 AS 240/17 B ER), dass in Fällen der vorliegenden Art der dauerhafte Erhalt einer Wohnung möglich, realistisch und leistungsrechtlich erwünscht sein muss, anderenfalls ist die Sicherung dieses Zieles mit den vorläufigen Regelungsmechanismen einer einstweiligen Anordnung nicht sachgerecht.

  • LSG Sachsen, 16.04.2018 - L 7 AS 190/18

    Anspruch auf Grundsicherungsleistungen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2018 - L 13 AS 126/18
    Dabei ist ergänzend zu berücksichtigen, dass bei Ausschöpfung der im vorläufigen Rechtsschutzverfahren allein möglichen Ermittlungsmaßnahmen infolge einer unzureichenden Mitwirkung des Antragstellers, der die materielle Beweislast (Feststellungslast) für das Vorliegen seiner Hilfebedürftigkeit trägt, eine Entscheidung nur auf der Grundlage einer materiellen Beweislast erfolgen kann (so auch Sächsisches LSG, Beschluss vom 16. April 2018 - L 7 AS 190/18 B ER).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.12.2016 - L 25 AS 2611/16

    Bewilligung von Leistungen der Sozialhilfe für einen von Leistungen der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2018 - L 13 AS 126/18
    Entgegen der Rechtsauffassung der Antragsteller gelten diese Grundsätze auch im Eilverfahren (so auch Landessozialgericht [LSG] Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Januar 2013 - L 25 AS 2611/16 B ER - juris Rn. 28; Beschluss vom 29. Januar 2015 - L 29 AS 3339/14 B ER).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2018 - L 13 AS 126/18
    Soweit einem Beteiligten ohne Gewähr vorläufigen Rechtsschutzes schwere, nicht zumutbare und im Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigende Grundrechtsverletzungen drohen, ist, soweit eine abschließende Klärung der Sach- und Rechtslage im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nicht möglich ist, nicht allein auf die Erfolgsaussichten in der Hauptsache abzustellen, sondern im Rahmen einer umfassenden Folgenabwägung über den Antrag zu entscheiden (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05).
  • BSG, 24.11.2011 - B 14 AS 107/10 R

    Arbeitslosengeld II - Erhöhung der Unterkunftskosten - Erforderlichkeit des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2018 - L 13 AS 126/18
    Eine Genehmigung dieses Verfahrens durch die geschiedene Ehefrau ist genauso wenig erfolgt, wie eine Übertragung des Sorgerechts in dieser Angelegenheit durch eine familiengerichtliche Entscheidung (vgl. BSG, Urteil vom 24. November 2011 - B 14 AS 107/10 R - juris Rn. 11).
  • BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 58/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Darlehen für Mietschulden -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2018 - L 13 AS 126/18
    Auch im Rahmen der Regelung des § 22 Abs. 8 SGB II, soweit dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist, ist die Kostenangemessenheit der Wohnung erforderlich (BSG, Urteil vom 17. Juni 2010 - B 14 AS 58/09 R - juris Rn. 30).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.06.2015 - L 13 AS 127/15
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2018 - L 13 AS 126/18
    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden (vgl. Senatsbeschluss vom 2. Juni 2015 - L 13 AS 127/15 ER; vom 13. September 2017 - L 13 AS 240/17 B ER), dass in Fällen der vorliegenden Art der dauerhafte Erhalt einer Wohnung möglich, realistisch und leistungsrechtlich erwünscht sein muss, anderenfalls ist die Sicherung dieses Zieles mit den vorläufigen Regelungsmechanismen einer einstweiligen Anordnung nicht sachgerecht.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.01.2015 - L 29 AS 3339/14

    Arbeitssuche - Unionsbürger (italienische Staatsbürger) - Leistungsausschluss -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2018 - L 13 AS 126/18
    Entgegen der Rechtsauffassung der Antragsteller gelten diese Grundsätze auch im Eilverfahren (so auch Landessozialgericht [LSG] Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Januar 2013 - L 25 AS 2611/16 B ER - juris Rn. 28; Beschluss vom 29. Januar 2015 - L 29 AS 3339/14 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.01.2015 - L 11 AS 1310/14

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Hilfebedürftigkeit des Arbeitsuchenden;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2018 - L 13 AS 126/18
    Sind die Gerichte bei der in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren allein möglichen und gebotenen summarischen Prüfung des ihnen im Entscheidungszeitpunkt bekannten Sach- und Streitstandes nicht in der Lage, sich mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein klares Bild über die Einkommens- und Vermögenssituation der SGB II-Leistungen begehrenden Person zu verschaffen, kann deren Hilfebedürftigkeit nicht festgestellt werden, und es darf keine einstweilige Anordnung ergehen (so auch LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 12. Januar 2015 - L 11 AS 1310/14 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.05.2014 - L 13 AS 132/14
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2018 - L 13 AS 126/18
    Aus diesem Grund kann insbesondere im Eilverfahren auch die Tabelle zu § 12 WoGG zu Grunde zu legen und diese durch einen angemessenen Zuschlag von 10 % zu den Tabellenwerten zu erhöhen sein, sodass mögliche Unbilligkeiten der Pauschalierung ausgeglichen werden (vgl. Senat, Beschluss vom 13. September 2017 - L 13 AS 240/17 B ER - Beschluss vom 31. Juli 2013 - L 13 AS 193/13 B ER - Beschluss vom 28. Mai 2014 - L 13 AS 132/14 B ER - Beschluss vom 24. Juni 2015 - L 13 AS 113/15 B ER; BSG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - B 4 AS 87/12 R - juris Rn. 25, 28; Urteil vom 26. Mai 2011 - B 14 AS 132/10 R - juris Rn. 29).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.06.2015 - L 13 AS 113/15
  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 54/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozessfähigkeit - getrennt lebende Eltern mit

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.02.2017 - L 11 AS 983/16

    Gewährung von Kosten für Unterkunft und Heizung; Gewährung der Hilfe für junge

  • BSG, 12.12.2013 - B 4 AS 87/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - fehlendes

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.07.2013 - L 13 AS 193/13
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2017 - L 13 AS 26/17

    Gewährung höherer Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende i.R.d.

  • LSG Bayern, 15.12.2016 - L 11 AS 712/16

    Grundsätzlich kein Anordnungsgrund bei zwischenzeitlicher Leistungsbewilligung

  • BSG, 26.05.2011 - B 14 AS 132/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beschränkung des Streitgegenstandes -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2018 - L 13 AS 127/18
    Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der Senat auf seinen zum Az. L 13 AS 126/18 B ER ergangenen Beschluss vom heutigen Tag, mit dem er die Beschwerde gegen die Versagung einstweiligen Rechtsschutzes zurückgewiesen hat.
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